| Erste Hilfe |
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Die ständig wachsenden Unfallgefahren im Haushalt, im Straßenverkehr oder wo auch immer, machen es notwendig, dass möglichst viele Menschen Erste Hilfe leisten können. Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen. Bei Unglückfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. |
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| Aufgaben des Ersthelfers |
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| Der Ersthelfer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Nach der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer den Rat, einen Arzt aufzusuchen. |
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| Rettungskette |
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| Der Ablauf der Hilfeleistungen etwa nach einem Unfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht. Die einzelnen Maßnahmen greifen wie Kettenglieder ineinander und dienen dem Ziel, einem Betroffenen bereits am Unfallort die notwendige Hilfe zu leisten um sicherzustellen, dass er innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt. Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Glieder der Kette tätig. |
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| Erste Hilfe bedeutet: |
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| « Lebensrettende Sofortmaßnamen durchführen |
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Verletzten dienen |
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| « Einen Notruf veranlassen |
Feuerwehr 115, Rettungsdienst 118, Polizei 113 oder Carabinieri 112 verständigen. Welche Informationen ein Notruf enthalten muß, siehe Verhalten bei Bränden bzw. Unfällen. |
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| « Weitere Erste Hifle leisten |
| Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren. Wunden versorgen. Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern. Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen, aber keine Diagnose stellen. Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern. |
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| Die Bergung |
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Sollte bei einem Unfall Lebensgefahr für Helfer und Verletzten bestehen, so steht die Absicherung bzw. Bergung im Vordergrund. Hierbei muß der Ersthelfer durch Beachtung gewisser Schutzmaßnahmen immer an seine eigene Sicherheit denken. Befindet sich also ein Verunglückter in einer Gefahrenzone, ein Bereich in dem trotz Absicherung akute Gefahr für das Leben des Verletzten und des Helfers besteht oder in der eine Absicherung nicht möglich ist, muss er rasch und so schonend wie möglich geborgen werden. |
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Weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen werden erst nach der Bergung durchgeführt, wenn sich Ersthelfer und Verletzter in Sicherheit befinden. |
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